Mängel bei Auslandswaren rechtzeitig reklamieren

Wer Waren aus dem EU-Ausland kauft, ist als Verbraucher ebenso geschützt, wie in Deutschland. Nach der EU-Richtlinie müssen defekte Verbrauchsgüter vom Händler innerhalb von 2 Jahren unentgeltlich repariert oder umgetauscht werden.

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