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Fahrten zu Baumarkt und Post als Vermieter absetzen

Immobilienbesitzer können sämtliche Fahrten, die sie in Zusammenhang mit einem vermieteten Haus oder einer Wohnung machen, steuerlich absetzen. Dies kann so beispielsweise die Fahrt zum Baumarkt oder zur Post sein. Der Fiskus setzt 30 Cent Werbungskosten pro Kilometer an, so dass sich die Führung eines Fahrtenbuches empfiehlt.

Belege sammeln lohnt sich

Das Sammeln von Kassenbons und Rechnungen lohnt sich für Arbeitnehmer. In der Anlage N können sie die Werbungskosten von der Steuer absetzen. Werbungskosten sind alle Kosten, die für den Erwerb, die Sicherung und den Erhalt der Tätigkeit entstehen. Diese können unterschiedlichster Art sein: Bewerbungskosten, Büromaterial, Arbeitsmittel, Aus-/Fortbildungskosten, Fahrten etc. Nach der Änderung der Pendlerpauschale können […]