Oftmals hinterlegen Fahrzeug-Eigentümer ihren Kfz-Brief dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs. Dieses sollte man in Zukunft vermeiden. Das Oberlandesgericht Celle veröffentlichte ein Urteil (Az. 8 U 62/07), wobei die Versicherung bei Diebstahl – trotz Vollkaskoversicherung – keinen Ersatz zahlen müsse.