Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit den Mitarbeitern Tankgutscheine auszustellen. Diese sind bis 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei, so dass sie gegen die gekürzte Pendlerpauschale wirken. Für den Arbeitgeber sind dies Betriebsausgaben.
Für die Ausstellung von Benzin-Gutscheinen gelten bestimmte Voraussetzungen, welche hier nachgelesen werden können:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/steuerfreier-tankgutschein-voraussetzungen-beispiele-mustergutschein-und-checkliste.html
So sollte u. a. kein exakter Geldbetrag, sondern nur die Menge und die Kraftstoffsorte notiert werden.
Ein Vordruck ist in diesem WORD-Dokument auf Seite 2 zu finden:
http://www.steuer-schutzbrief.de/fileadmin/downloads/Musterformulare/Muster_Benzingutschein_Tankgutschein.doc
Interessante ist ebenfalls, dass die 44-Euro-Grenze auch für andere Sachbezüge gilt: Miete, Job-Ticket, Zinsersparnis, Sportanlagen, Sachgeschenke, Gebühr der Firmenkreditkarte etc.