Oftmals hinterlegen Fahrzeug-Eigentümer ihren Kfz-Brief dauerhaft im Handschuhfach des Fahrzeugs. Dieses sollte man in Zukunft vermeiden.
Das Oberlandesgericht Celle veröffentlichte ein Urteil (Az. 8 U 62/07), wobei die Versicherung bei Diebstahl – trotz Vollkaskoversicherung – keinen Ersatz zahlen müsse.
Kfz-Brief aus Handschuhfach nehmen


Eine Kaskoversicherung KFZ ist für all jene interessant, die wich ich einen selbstverschuldeten Unfall hatten. Die gesetzliche Haftpflichtversicherung ist hier nur ungenügend und so habe ich mich dazu entschlossen eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.