Um der Abgeltungssteuer, welche ab 01.01.2009 wirkt, entgegenzutreten, sollte man rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen. Ab Januar 2009 müssen ansonsten 25 % aller Zins- und Kapitalerträge abgeführt werden!
Stellt man hingegen einen Freistellungsauftrag bleiben für Alleinstehende 801 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepartner 1602 Euro vor der Versteuerung verschont.
Freistellungsauftrag stellen
August 31st, 2008 Der-Geldblogger.de